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„Leitlinien zur Deinstitutionalisierung“

Die Behindertenrechtskonvention verpflichtet Vertragsstaaten dazu, Sondereinrichtungen abzubauen und Unterstützung bereitzustellen. Die Leitlinien des UN-Fachausschusses benennen konkrete Umsetzungsschritte für die Deinstitutionalisierung.

Publikation (online): Die UN‑Behindertenrechtskonvention verpflichtet Vertragsstaaten dazu, Sondereinrichtungen abzubauen und Unterstützung personenzentriert und ambulant bereitzustellen.

Die Leitlinien des UN-Fachausschusses benennen konkrete Umsetzungsschritte für die Deinstitutionalisierung. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) fasst in einer Information die für die Situation in Deutschland besonders relevanten Inhalte zusammen.

Sie erhalten das Papier in Schwerer Sprache (Link 1) und in Leichter Sprache (Link 2) unter nachfolgenden Links.

Link 1: institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/leitlinien-zur-deinstitutionalisierung

Link 2: institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/bessere-wohn-moeglichkeiten-fuer-menschen-mit-behinderungen